Alten- und Behindertenhilfe, Aufsicht über Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht
Die Regierungen haben die Aufsicht über die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA).
Beschreibung
Die Regierungen sind Aufsichtsbehörden über die bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelten Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Insoweit sind sie übergeordnete Beschwerdestellen.
Bei Bedarf unterstützt und berät die Regierung die FQA, z. B. bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Begehungen der Einrichtungen die unter das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) fallen oder in schwierigen Fragen zur Umsetzung von gesetzlichen oder ministeriellen Vorgaben.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Icon Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
- Icon Inklusion - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
- Icon Menschen mit Behinderung - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
- Icon Pflege - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152
Augsburg
Telefonnummer
+49 821 327-01
Faxnummer
+49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 06.06.2023