Arzt/Ärztin, Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Beschreibung
Wenn Sie den ärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Arzt/Ärztin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesärztekammer.
Voraussetzungen
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Verfahrensablauf
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde im Original
Rechtsgrundlagen
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Zuständiges Amt
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538
München
Telefonnummer
+49 89 2176-0
Faxnummer
+49 89 2176-2914
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 29.06.2022