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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Einrichtung und Betrieb

Die Regierungen sind für die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte zuständig.

Beschreibung

Nach Art. 4 Abs. 2 Aufnahmegesetz obliegen die Einrichtung und der Betrieb staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern entsprechend dem Bedarf den jeweiligen Regierungen.    

Gemäß § 53 Asylgesetz sollen Asylbewerber und sonstige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, sofern sie nicht mehr nach § 47 Asylgesetz verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Die zuständigen Regierungen haben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Asyldurchführungsverordnung die Aufgabe in jedem in § 3 Abs. 2 Satz 1 Asyldurchführungsverordnung aufgeführten Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft zu betreiben. Bei der konkreten Verteilung innerhalb der Regierungsbezirke ist die Erfüllung der in § 3 Abs. 2 Satz 1 Asyldurchführungsverordnung vorgegebenen Quoten maßgeblich.

In Zusammenarbeit mit den für die Unterbringung von Asylbewerbern und Liegenschaften zuständigen Behörden erfolgt die Nutzungsaufnahme der staatseigenen Immobilien oder der angemieteten Gebäude für den Freistaat Bayern. Durch die enge Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten wird den lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen.

Die Ausstattung der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte sowie deren Verwaltung und Bewirtschaftung erfolgen durch die Unterkunftsverwaltung. Zudem werden den Bewohnern die einzelnen Unterkunftsplätze zugewiesen und Einrichtungsgegenstände beschafft.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefonnummer +49 821 327-01
Faxnummer +49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024