Aufgaben: Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Europäischer Berufsausweis, Gültigkeitsprüfung

Arbeitgeber, Berufsverbände oder andere betroffene Parteien können die Gültigkeit eines Europäischen Berufsausweises online überprüfen. Dazu benötigen sie die Bezugsnummer und die persönlichen Erkennungsdaten des Antragstellers.

Beschreibung

Der Europäische Berufsausweis (= European Professional Card, EPC) ist ein elektronischer Nachweis, dass eine Berufsqualifikation von einem anderen EU-Land anerkannt wird oder dass die Voraussetzungen für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in diesem Land erfüllt wurden.

Sie können die Echtheit eines EPC-Zertifikats, das z. B. von einem Arbeitnehmer vorgelegt wurde, online überprüfen.

Verfahrensablauf

Um die Echtheit eines EPC-Zertifikats, das z. B. von einem Arbeitnehmer vorgelegt wurde, online zu überprüfen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Öffnen Sie das Online-Tool (siehe unter "Online-Verfahren")
     
  • Geben Sie folgende Daten der Person, die den Europäischen Berufsausweis beantragt hat, ein:
    • Bezugsnummer / EPC-Zertifikatnummer
    • Art des Ausweisdokuments
    • Nummer des Ausweisdokuments
       
  • Aktivieren Sie das Kästchen "Ich bin kein Roboter" und bestätigen Sie, dass Sie ein menschlicher Besucher sind, indem Sie die Bildfragen beantworten.
     
  • Klicken Sie auf "Gültigkeit prüfen"
     
  • Es können Ihnen folgende Ergebnisse angezeigt werden:
    • Wenn die EPC- Zertifikatnummer gültig ist und mit dem gespeicherten Identitätsnachweis übereinstimmt, sehen sie den Namen, den Beruf, den Zweck, das Zielland und sonstige Angaben.
    • Sie werden darüber informiert, wenn
      • es die EPC-Zertifikatnummer nicht gibt,
      • die EPC-Zertifikatnummer nicht mit dem gespeicherten Identitätsnachweis übereinstimmt oder
      • der Europäische Berufsausweis ungültig oder abgelaufen ist.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Arbeitgeber
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024