Aufgaben: Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Keine Angabe

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europa-, Bundestags- und Landtagswahl, Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.

Beschreibung

Die Gemeinden legen für jeden Stimm- bzw. Wahlbezirk zum Stichtag 42. Tag vor der Wahl ein Verzeichnis der Wahlberechtigten an. Die darin eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis drei Wochen vor der Wahl eine amtliche Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen über Ort und Zeit der Stimmabgabe sowie einen Vordruck für die Beantragung eines Wahlscheins, falls der oder die Wahlberechtigte per Briefwahl abstimmen will.

Jede wahlberechtigte Person hat außerdem das Recht, an den Werktagen, außer Samstagen, vom 20. bis 16. Tag vor der Abstimmung während der allgemeinen Dienststunden die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während des genannten Zeitraums nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Wer aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.

Wenn Sie wissen wollen, ob Sie in Ihrer Gemeinde wahlberechtigt sind (also im Wählerverzeichnis eingetragen sind), wann, wo und wie Sie Briefwahlunterlagen beantragen können und wo genau Sie in Ihrer Gemeinde wählen können, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Ausführliche Informationen über alle allgemeinen Fragen zu den einzelnen Wahlen einschließlich der gesetzlichen Grundlagen und der Wahlergebnisse zurückliegender Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters beim Bayerischen Landesamt für Statistik.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes - Baar

Marktplatz 18
86554 Pöttmes
Telefonnummer +49 8253 9998-0
Faxnummer +49 8253 9998-500
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 28.03.2024