Aufgaben: Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Öffentliches Interesse, Vertretung

Die Landesanwaltschaft vertritt die öffentlichen Interessen jährlich in rund 250 Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht.

Beschreibung

Gemäß § 5 Abs. 2 LABV hat die Vertretung des öffentlichen Interesses "daran mitzuwirken, dass das Recht sich durchsetzt und das Gemeinwohl keinen Schaden leidet".

Beklagte Partei ist in diesen Verfahren nicht der Freistaat Bayern, sondern eine Kommune (Gemeinde, insbesondere kreisfreie Stadt, Landkreis, Bezirk) oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts (so auch die Bundesrepublik Deutschland).

Es handelt sich sowohl um Fälle, in denen eigene Belange der Körperschaft im Streit sind (Beispiel: Bebauungsplan, Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungs-, Abwasserbeseitigungseinrichtung) als auch um Fälle ausschließlicher staatlicher Belange, in denen die Körperschaft aber die zuständige Ausgangsbehörde ist (so immer, wenn eine Stadt als Kreisverwaltungsbehörde tätig ist, z.B. bei einer Baugenehmigung oder einem Versammlungsverbot).

Die VÖI-Funktion (VÖI = Vertretung des öffentlichen Interesses) sichert dem Staat unentbehrliche Mitwirkungsmöglichkeiten in Verfahren, an denen er sonst nicht beteiligt wäre:

  • Einbringen der staatlichen Belange und Argumente in den Rechtsstreit, wenn die nichtstaatliche Ausgangsbehörde (z.B. kreisfreie Stadt, aber auch der Bund) dazu nicht das Wissen oder die Fachkompetenz besitzt, z.B. der aktuellen Polizeibelange bei einer gewalttätigen Demonstration, der Ausländerrechts- und Staatsangehörigkeitsrechtsbelange bei Abschiebungs- oder Einbürgerungsfällen, der Interessen staatlicher Medien- und Rundfunkpolitik bei Prozessen von und gegen Rundfunkanstalten, der aus dem Glücksspielstaatsvertrag resultierenden Belange beim Verbot privater Sportwetten;
  • Einlegen von Rechtsmitteln im staatlichen Interesse, wenn eine nichtstaatliche Ausgangsbehörde sich nicht ihrerseits mit der weiteren Prozessführung (und dem damit verbundenen Kostenrisiko) belasten will, etwa bei Verfahren zu Demonstrationen, Ausländer- und Einbürgerungsangelegenheiten, bei Bau- und Energieanlagenprozessen;
  • "Wächter- und Prozessbeeinflussungs-Funktion", wenn sich aus Gerichtsentscheidungen gegenüber Kommunen (auch) Folgerungen für das staatliche Handeln ergeben können (z.B. im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit staatlicher Mustersatzungen).

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Landesanwaltschaft Bayern
Ludwigstr. 23
80539 München
Telefonnummer +49 89 2130-280
Faxnummer +49 89 2130-399
Landesanwaltschaft Bayern (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024