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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Energieversorgung, Anzeige der Energiebelieferung von Haushaltskunden

Wenn Sie als Unternehmen Haushaltskunden in Deutschland über das öffentliche Strom- oder Gasnetz mit Energie beliefern, müssen Sie dies bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.

Beschreibung

Die sogenannte Lieferantenanzeige dient dem Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft daher die personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Energieversorgungsunternehmen sowie die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung.

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, der BNetzA die Aufnahme und Beendigung Ihrer Lieferanten-Tätigkeit sowie Änderungen Ihres Unternehmens zu melden (zum Beispiel eine neue Adresse oder Rechtsform).

Unternehmen, die bereits vor dem 13.07.2005 Haushaltskunden beliefert haben, können eine freiwillige Lieferantenanzeige einreichen.

Voraussetzungen

Im Normalfall gelten diese Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen ist bereits gegründet.
  • Sie beliefern Privatverbraucherinnen und -verbraucher (unabhängig vom Verbrauch).
  • Sie beliefern Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden.

Verfahrensablauf

Die Lieferantenanzeige können Sie online, per E-Mail oder per Post übermitteln. Sie können eine Anzeige für beide Energieträger (Gas und Elektrizität) gemeinsam einreichen.

Online-Verfahren:

  • Der Online-Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Anzeige.
  • Füllen Sie das Formular online aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nach dem Login über Ihr Organisationskonto und Authentifizierung mit dem ELSTER-Zertifikat können Sie die Anzeige online an die BNetzA übermitteln.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Nachweise bei Ihnen an.
  • Nach positiver Prüfung sendet die BNetzA Ihnen ein Bestätigungsschreiben.
  • Sie können auswählen, wie die BNetzA Sie kontaktiert.

Per E-Mail oder Post:

  • Laden Sie das Anzeigeformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
  • Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail (als Scan) oder per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Nachweise bei Ihnen an.
  • Nach positiver Prüfung sendet die BNetzA Ihnen ein Bestätigungsschreiben.
  • Sie können auswählen, wie die BNetzA Sie kontaktiert.
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf Wunsch Ihren Unternehmensnamen sowie die Unternehmensadresse in einer Liste auf der BNetzA-Internetseite.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Sie müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

3 bis 8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei Aufnahme der Energiebelieferung:

    • Organigramm des gesamten Energieversorgungsunternehmens mit Zahl der Festangestellten
    • einfaches Führungszeugnis für jedes Mitglied der Geschäftsführung
    • Schufa- oder Creditreform-Auskunft

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zuständiges Amt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefonnummer +49 228 14-0
Faxnummer +49 228 14-8872
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 28.03.2024