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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Förderschule, Informationen zur Bildung und Betrieb

Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.

Beschreibung

Um den Besuch der Förderschulen sicherzustellen werden von den Bezirken auch die erforderlichen Heime oder ähnliche Einrichtungen (Tagesstätten, Internate usw.) geschaffen sowie die entsprechenden schulvorbereitenden Einrichtungen betrieben. Ebenso wird für die Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder gesorgt.

Allgemein bildende Förderschulen

  • Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen
    Die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Sehen sind eine Einrichtung zur Unterrichtung und Förderung blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher. Sie bestehen aus Grund- und Hauptschule der Jahrgangsstufe 1 bis 9.

    Mögliche Schulabschlüsse sind:
    • Hauptschulabschluss
    • Qualifizierender Hauptschulabschluss
    • Mittlerer Bildungsabschluss (in einem zusätzlichen Hauptschuljahr)

Die Schulabschlüsse sind denen der allgemeinen Schulen gleichwertig.

  • Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Hören
    Die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Hören sind eine Einrichtung zur Unterrichtung und Förderung schwerhöriger und gehörloser Kinder und Jugendlicher. Sie bestehen aus Grund- und Hauptschule der Jahrgangsstufe 1 bis 9.

    Mögliche Schulabschlüsse: 
    • Hauptschulabschluss
    • Qualifizierender Hauptschulabschluss
    • Mittlerer Bildungsabschluss (in einem zusätzlichen Hauptschuljahr)

Die Schulabschlüsse sind denen der allgemeinen Schulen gleichwertig.

  • Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
    Die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sind eine Einrichtung zur Unterrichtung und Förderung körperbehinderter Kinder/Jugendlicher. Sie bestehen aus Grund- und Hauptschule der Jahrgangsstufe 1 bis 9.

    Mögliche Schulabschlüsse sind: 
    • Abschluss der Förderschule
    • Hauptschulabschluss
    • Qualifizierender Hauptschulabschluss

Die Schulabschlüsse sind denen der allgemeinen Schulen gleichwertig.

  • Teilhauptschulstufen II der Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Sprache
    Die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Sprache sind eine Einrichtung zur Unterrichtung und Förderung sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher. Die Teilhauptschulstufe II besteht aus den Klassen 7 bis 9 der Hauptschule.

    Mögliche Schulabschlüsse sind: 
    • Hauptschulabschluss
    • Qualifizierender Hauptschulabschluss
    • Mittlerer Bildungsabschluss (in einem zusätzlichen Hauptschuljahr)

Die Schulabschlüsse sind denen der allgemeinen Schulen gleichwertig.

 

Berufliche Förderschulen

  • Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Hören und Sprache
    Die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung -Förderschwerpunkt Hören und Sprache - erfüllen für alle sieben bayerischen Bezirke die sich aus der Bezirksordnung (BezO), dem Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay-EUG) und dem Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) ergebenden Pflichtaufgaben. Die Berufsschulen sind der duale Partner der Berufsbildungswerke in München und Nürnberg sowie der bayerischen Industrie- und Handwerksbetriebe, die hör- und sprachgeschädigte Jugendliche in anerkannten Berufen ausbilden. Die Maßnahmeteilnehmer/innen der Berufsbildungswerke und die Auszubildenden aus den Betrieben nehmen hier am gesetzlich vorgeschriebenen allgemeinbildenden und berufsbezogenen Unterricht nach den jeweils gültigen Lehrplänen für die Berufsschulen teil.

    Es werden u. a. folgende Ausbildungsrichtungen angeboten: 
    • Gastgewerbe
    • Metall
    • Hauswirtschaft
    • Holz
  • Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen
    Die Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen, hat die Aufgabe, Berufsschulpflichtige und Berufsschulberechtigte mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in Abstimmung mit der betrieblichen Berufsausbildung beruflich zu bilden und zu erziehen. Sie vermittelt den allgemeinbildenden, fachtheoreti-schen, fachpraktischen und Förderunterricht. Außerdem begleitet sie durch Stütz- und Fördermaßnahmen die praktische Ausbildung in den Betrieben.

    Es werden u. a. folgende Ausbildungsrichtungen angeboten:
    • Gastgewerbe
    • Metall
    • Hauswirtschaft
    • Gartenbau

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bezirk Schwaben
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
Telefonnummer +49 821 3101-0
Faxnummer +49 821 3101-200
Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)
Stand: 28.03.2024