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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Arbeits- und Wegeunfall, Meldung bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeitsunfall ereignet hat, müssen Sie diesen melden. 

Beschreibung

Als Unternehmerin oder Unternehmer oder als Einrichtung sind Sie verpflichtet, Arbeitsunfälle beziehungsweise Wegeunfälle von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Die Meldepflicht besteht dann, wenn die betroffene Person voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist. 

Nach Ihrer Meldung prüft die landwirtschaftliche Unfallversicherung, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Unfall im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit steht. Außerdem prüft die Unfallversicherung automatisch, welche Leistungen sie erbringen muss. 

Die verletzte Person sollte nach dem Arbeitsunfall einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Diese haben besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Im Notfall ist selbstverständlich eine schnelle medizinische Hilfe wichtig und die betroffene Person kann jede Ärztin oder jeden Arzt aufsuchen.

Voraussetzungen

  • Arbeits- oder Wegeunfall, wodurch die betroffene Person voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist.

Verfahrensablauf

Einen Arbeits- oder Wegeunfall können Sie online oder postalisch melden. 
Wenn Sie die Meldung online einreichen wollen: 

  • Rufen Sie das Onlineformular „Unfallanzeige“ auf und füllen Sie es möglichst vollständig aus, indem Sie die dort gestellten Fragen zum Unfall beantworten.
  • Halten Sie möglichst Informationen zu Ihrer Mitgliedsnummer bereit. So kann Ihre Meldung schneller zugeordnet werden. 
  • Die Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt sofort nach Eingang Ihres Onlineformulars. Sie erhalten eine Kopie der Unfallanzeige zum Download. 
  • Die landwirtschaftliche Unfallversicherung prüft anschließend automatisch, welche Leistungen der betroffenen Person zustehen. Sie müssen keinen weiteren Antrag stellen.

Wenn Sie die Anmeldung postalisch vornehmen wollen:

  • Laden Sie das Formular „Unfallanzeige“ auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). 
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es. Gegebenenfalls muss auch der Betriebsrat unterschreiben, wenn es einen gibt.
  • Schicken Sie die Unfallanzeige an die dort aufgeführte Anschrift 
  • Die landwirtschaftliche Unfallversicherung prüft anschließend automatisch, welche Leistungen der betroffenen Person zustehen. Sie müssen hierfür keinen weiteren Antrag stellen.

Fristen

Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person müssen die Anzeige innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall erstatten. 

Bearbeitungsdauer

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau prüft die Unfallanzeige und die zu erbringenden Leistungen innerhalb von 2 bis 3 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Zuständiges Amt

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel
Telefonnummer +49 561 9359-0
Faxnummer +49 561 9359-217
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 24.09.2023