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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Spammail, Einreichung einer Beschwerde

Wenn Sie unaufgefordert oder unerwünscht  Werbemitteilungen per E-Mail erhalten, in denen Dienstleistungen oder Produkte beworben werden, können Sie eine Beschwerde einreichen.

Beschreibung

Spammails sind unerwünscht an Sie gesendete elektronische Werbemitteilungen. Sie stellen einen Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht beziehunsweise bei Zusendung an Unternehmen einen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Wer Spammails erhält, kann von der Absenderin oder dem Absender verlangen, keine Spammails mehr an ihn zu versenden (zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch).

Es gibt zwei Arten von Spammails:

  • allgemeine Spams, das heißt Werbe-E-Mails und Newsletter, die Sie nicht abonniert haben.
  • besondere Spams, das heißt E-Mails mit einem rechtswidrigen Inhalt oder die auf einen rechtswidrigen Inhalt verweisen (z.B. kinderpornographische oder volksverhetzende Inhalte).

Die Internetbeschwerdestelle nimmt Beschwerden über Spammails entgegen. Sie ist ein gemeinsames Projekt des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter e.V. (FSM). Die Bearbeitung von Beschwerden über Spammails wird von eco übernommen.

Voraussetzungen

Beschwerdeberechtigt sind:

  • Privatpersonen, die Spammails erhalten
  • Unternehmen, die bei der gewerblichen Tätigkeit durch eine Spammail belästigt werden

Die E-Mail muss

  • bei Beschwerden über allgemeine Spams deutschsprachig sein,
  • unverlangt zugesendet worden sein und
  • Werbung enthalten.

Eine Nachricht enthält dann Werbung, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anpreist. Unverlangt bedeutet, dass Sie die E-Mail ohne Ihre Einwilligung erhalten.

Verfahrensablauf

Senden Sie eine E-Mail an die Internetbeschwerdestelle:

  • Für alle Spammails, die ohne Ihre Aufforderung an Sie verschickt wurden: allgemeiner-spam@internet-beschwerdestelle.de
  • Für alle Spammails, die zudem einen rechtswidrigen Inhalt haben oder darauf verweisen: besonderer-spam@internet-beschwerdestelle.de

Die Beschwerdestelle benötigt Anhaltspunkte zur Absenderin oder zum Absender oder zu den Begünstigten der Spammail. Die Angaben im Absenderfeld der Spammail reichen hierfür nicht aus. Sie müssen daher die E-Mail mit der Kopfzeile (Originalheader) an die Internetbeschwerdestelle weiterleiten.

Die Beschwerdestelle prüft den Gegenstand der Beschwerde.

Soweit es der Beschwerdestelle möglich ist, ergreift sie folgende Schritte:

  • Sie fordert die Absenderin oder den Absender auf, künftig die gesetzlichen Vorgaben für die Versendung von Werbemails einzuhalten.
  • Ist die Absenderin oder der Absender uneinsichtig, benötigt die Beschwerdestelle von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie
    • die E-Mail nicht angefordert haben und
    • mit dem werbenden Unternehmen in keiner Geschäftsbeziehung stehen.
    Sie übermittelt die gewonnenen Erkenntnisse und die Spammail an die Wettbewerbszentrale oder den Verbraucherzentrale Bundesverband. Diese kann Unterlassungsansprüche geltend machen.
  • Sie fordert den E-Mail-Provider auf, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Spamaktionen zu unterbinden.
  • Sie macht den Hostprovider, dessen Webseite mittels Spam beworben wird, auf die Spamaktion aufmerksam. Dieser kann dann entsprechende Schritte einleiten (z.B. Vertragskündigung).
  • Enthält die Spammail Anhaltspunkte für Rufnummernmissbrauch, meldet sie dies der Bundesnetzagentur.

Die Beschwerdestelle unterrichtet Sie nicht über den Stand des Verfahrens und dessen Ausgang. Grund hierfür ist die große Anzahl an eingehenden Beschwerden. Ausnahmen sind möglich.

Hinweise

Spammails verstoßen auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Daraus ergibt sich für die Konkurrenz der Absenderin oder des Absenders der Spammail ein eigenständiger Unterlassungsanspruch. Sie können diesen Unterlassungsanspruch selbst geltend machen oder sich an einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen wenden. Dieser kann den Unterlassungsanspruch durchsetzen.

E-Mails, die ausschließlich dazu dienen, Viren zu verbreiten, sind keine Spammail. Eine Beschwerde hilft Ihnen in diesem Fall nicht. Tipps zur Vorbeugung, Erkennung und Beseitigung von Virenbefall erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • komplette E-Mail, auf die sich die Beschwerde bezieht, mit Kopfzeile (Original-Header)

Kosten

keine

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco) - Internetbeschwerdestelle
Lichtstraße 43h
50825 Köln
Telefonnummer +49 221 700048-0
Faxnummer +49 221 700048-111
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024