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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Integrationskurs, Beantragung einer Kostenbefreiung

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

Beschreibung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.

Die Kostenbefreiung für den Integrationskurs können Sie beantragen, wenn

  • Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen,
  • Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 10 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei einem, um 20 Prozent bei zwei oder mehr nach § 32 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigungsfähigen Kindern,
  • Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.

Stellen Sie dafür rechtzeitig vor Kursbeginn einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Der Antrag auf Kostenbefreiung kann gegebenenfalls auch gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder dem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Sprachstunden des Integrationskurses gestellt werden.

Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.

Den Antrag auf Kostenbefreiung für den Integrationskurs können Sie online oder schriftlich beim BAMF beantragen.

Voraussetzungen

Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn

  • Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen.
  • Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 10 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei einem, um 20 Prozent bei zwei oder mehr nach § 32 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigungsfähigen Kindern.
  • Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Kostenbefreiung können Sie online direkt über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Onlineverfahren:

  • Füllen Sie den Online-Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
    • Hinweis: Sie benötigen für den Online-Antrag die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises mit PIN oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit PIN oder Ihr Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER).
  • Sie erhalten einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Schriftlich per Post:

  • Sie können das Formular auf der Internetseite des BAMF oder über das Bundesportal ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen, ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Unterschreiben Sie das vollständig ausgefüllte Formular.
  • Fügen Sie Ihrem Formular die erforderlichen Nachweise bei.
  • Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Hinweise

Teilnahmeberechtigte, die von der Kostenbeitragspflicht befreit wurden, sind verpflichtet, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unverzüglich mitzuteilen, wenn ihnen die oben beschriebenen Leistungen oder Hilfen nicht mehr gewährt werden, die Höhe ihres Bruttoentgelts die für sie geltenden Werte übersteigt oder die Umstände weggefallen sind, die zur Annahme einer unzumutbaren Härte geführt haben.

Fristen

Eine Antragstellung ist in der Regel vor Kursbeginn erforderlich.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über den Bezug von
      • Arbeitslosengeld
      • Bürgergeld
      • Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
      • Gehaltsabrechnung bezieh

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefonnummer +49 911 943-0
Faxnummer +49 911 943-1000
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024