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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Baar
Nebelschwaden, die über dem Trinkwasserschutzgebiet von Gundelsdorf verharren
Heimpersdorf www.pinkhopper.de
Rathaus Pöttmes
Marktplatz in Pöttms

Führerschein, Einreichung von Eignungsnachweisen

Die Fahrerlaubnisbehörde muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen kann oder muss sie dazu ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten verlangen.

Die Fahrerlaubnisbehörde muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen kann oder muss sie dazu ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten verlangen. Außerdem ist immer ein Nachweis über das Sehvermögen erforderlich.

Die im Einzelfall erforderlichen Eignungsnachweise richten sich nach der von Ihnen beantragten oder Ihnen erteilten Führerscheinklasse. Wenn Sie z.B. eine Fahrerlaubnis für Lkw oder Busse oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. für Taxis) beantragen, müssen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung und eine Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung einreichen. Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für Busse oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erstmalig erwerben oder ab dem 50. Lebensjahr (bei Bussen) bzw. ab dem 60. Lebensjahr (bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) verlängern lassen wollen, müssen Sie zusätzlich durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erfüllen.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis z.B. für Zweiräder oder Pkw (bis 3,5 t) beantragen, ist in der Regel nur ein Sehtest erforderlich.

Weitere ärztliche oder ein medizinisch-psychologische Gutachten wird die Behörde nur verlangen, wenn dazu ein besonderer Anlass besteht. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung wird die Führerscheinstelle verlangen, wenn Sie z.B. Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen haben.

Auch wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, kann oder muss die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Eignung überprüfen, wenn aus konkretem Anlass Zweifel an Ihrer Fahreignung entstehen.

Über die Einzelheiten bezüglich der Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens informiert Sie Ihre Fahrerlaubnisbehörde. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

Die Voraussetzungen richten sich je nach der Fahrerlaubnisklasse sowie danach, ob die Behörde aus konkretem Anlass Zweifel an Ihrer Fahreignung hat.

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde aus konkretem Anlass ein Gutachten über Ihre Fahreignung verlangt, legt sie eine Frist für die Beibringung des Gutachtens fest.

Die Kosten variieren je nach dem, welche Art von Bescheinigung oder Gutachten erforderlich ist, sowie ggf. nach dem jeweiligen Untersuchungsumfang.

  • Ärztliche Bescheinigung ohne konkreten AnlassWenn Sie eine Fahrerlaubnis zum Führen von Lkw oder Bussen oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen, müssen Sie die ärztlichen Bescheinigungen, soweit sie unabhängig von einem konkreten Anlass in jedem Fall erforderlich sind, bereits bei Antragstellung einreichen.
  • Ärztliche Bescheinigung aus konkretem AnlassWenn Sie die Führerscheinstelle aus konkretem Anlass aufgefordert hat, ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, informieren Sie sich bitte bei dem untersuchenden Arzt oder der Begutachtungsstelle, welche Unterlagen mitzubringen sind.

  • §§ 7 bis 20 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
  • § 2 Abs. 2, 4 und 8 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Landratsamt Aichach-Friedberg

AdresseLandratsamt Aichach-Friedberg
Münchener Str. 9
86551 Aichach
+49 8251 92-0+49 8251 92-0
+49 8251 92-371+49 8251 92-371

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)