Aufgaben: Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

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Baar
Nebelschwaden, die über dem Trinkwasserschutzgebiet von Gundelsdorf verharren
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Rathaus Pöttmes
Marktplatz in Pöttms

Gemeindestraßen, Wege und Plätze, Widmung

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

  • Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes - Baar

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Marktplatz 18
86554 Pöttmes
+49 8253 9998-0+49 8253 9998-0
+49 8253 9998-500+49 8253 9998-500

Verwaltungsgemeinschaft PöttmesOrt
Marktplatz 18
86554 Pöttmes

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)