Aufgaben: Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

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Förderschulen, Informationen über schulvorbereitende Einrichtungen

Schulvorbereitende Einrichtungen zielen darauf ab, Kinder schon im Vorschulalter ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprechend zu fördern und sie auf den Schulbesuch vorzubereiten, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen Einrichtungen erhalten.

Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) sind organisatorisch den Förderschulen angegliedert. Zuständig ist jeweils die SVE an einer Förderschule, die den entsprechenden Förderschwerpunkt anbietet. Im Anschluss an die SVE kann das Kind an der Grundschule oder einer entsprechenden Fördereinrichtung eingeschult werden.

  • Art. 22 Bayerisches Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Regierung von Schwaben

AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)