Aktuelles: Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

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Baar
Nebelschwaden, die über dem Trinkwasserschutzgebiet von Gundelsdorf verharren
Heimpersdorf www.pinkhopper.de
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Marktplatz in Pöttms

Wichtige Änderung bei Reisepässen und Personalausweisen!

icon.crdate17.04.2025

Ab 1. Mai 2025 sind ausschließlich nur noch digitale biometrische Passbilder zulässig!

Ab 1. Mai 2025 sind ausschließlich nur noch digitale biometrische Passbilder zulässig

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab 1. Mai 2025 tritt eine Änderungen bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten in Kraft. Nämlich dürfen nur noch digitale Lichtbilder, die von einem zertifizierten Anbieter erstellt wurden, verwendet werden.

Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen durch das sogenannte „Morphing“ verhindern.

"Morphing ist ein computergestützter Spezialeffekt, bei dem zwei Bilder ohne eine sichtbare Stufe zu einem Bild verschmelzen. Dabei werden markante Bildelemente des Ursprungsbilds wie etwa Mund, Augen und Objektränder so verzerrt, dass sie sich dem Zielbild anpassen."

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Behörden und Ämter nur noch digital erstellte Passfotos für die Beantragung von Pass- und Personalausweisen annehmen. Diese müssen über einen Fotografen (hier zu finden) oder externen Dienstleister (z.B. Drogerie dm) direkt digital erstellt und für die Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. 

Diese müssen vom BMI entsprechend zertifiziert sein und mit einer gesicherten Cloud arbeiten. Das bedeutet, dass das erstellte Passbild vom Dienstleister gesichert ins Internet hochgeladen wird, wo wir es im Einwohnermeldeamt beim Antragsverfahren wieder gesichert direkt in unser Fachverfahren herunterladen und weiterverarbeiten können. Sie bekommen vom Fotografen einen QR-Code ausgehändigt, den Sie bitte mit ins Einwohnermeldeamt bringen. Damit können wir  im Antragsprozess digital auf dieses Passbild zugreifen. 

Um jedoch eine schnelle und reibungslose Erstellung Ihrer Pass- und Personalausweise zukünftig gewährleisten zu können, wird das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes mit einem speziellen Lichtbilderfassungssystem, welches von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt wird, ausgestattet. 

HINWEIS: Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht bekannt, wann die Auslieferung dieses Lichtbilderfassungssystem durch die Bundesdruckerei erfolgt. Über den laufenden Prozess wird die Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes auf der Homepage informieren. Die Passbilder können, sobald das Lichtbilderfassungssystem der Bundesdruckerei zur Verfügung steht, direkt vor Ort erstellt und in den Antragsprozess eingebunden werden.

Sollten Sie in den nächsten Monaten einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigen, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, um eventuelle Verzögerungen mit der Fotoerstellung zu vermeiden.

Was ist bei Beantragung des Personalausweises und Reisepasses ab dem 01.05.2025 zu beachten: 
Ab dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig. Bis zur Auslieferung des Lichtbilderfassungssystems müssen die Bürgerinnen und Bürger auf einen zertifizierten Anbieter (Fotografen oder anderen Dienstleister) zurückgreifen. Sollten Sie dennoch unsicher sein, melden Sie sich bitte vorher telefonisch bei uns unter Telefonnummer: 08253 / 9888-150 und erkundigen sich über das genaue Vorgehen.

Erhöhen sich die Gebühren für einen Personalausweis/Reisepass? 
Unsere Gebühren in der Behörde für die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses bleiben gleich.

Wenn wir ein eigenes Lichtbilderfassungssystem in der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes im Einsatz haben, müssen wir jedoch (gesetzlich vorgegeben) 6 Euro je Lichtbild verlangen.
Bringen Sie ein digitales Bild von extern mit, werden diese Gebühren nicht erhoben. 

Übergangsfrist 
Bis einschließlich 31. Juli 2025 können weiterhin in Ausnahmefällen biometrische Passbilder in Papierform eingereicht werden. 

Wichtig! Sobald wir vor Ort im Rathaus über ein zertifiziertes digitales Lichtbilderfassungssystem verfügen, ist das gedruckte Bild nicht mehr zu akzeptieren. Ab diesem Zeitpunkt müssen wir vor Ort ein neues digitales Lichtbild erstellen - auch wenn die gewährte Übergangsfrist bis 31.07.25 zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist!