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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Verbrennungsmotoren in mobilen Geräten und Maschinen, Meldung einer vermuteten Nichtkonformität

Nichtkonforme Verbrennungsmotoren können durch Bürger, Nicht-Regierungsorganisationen und andere öffentlich-rechtliche Stellen gemeldet werden.

Beschreibung

Ziel der Marktüberwachung ist die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten bei Verbrennungsmotoren in mobilen Geräten und Maschinen und der Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken. Betroffen sind Gartengeräte, Heimwerkergeräte, Baumaschinen, Freizeitgeräte und Sondermaschinen der Industrie.  

Betroffen ist dabei der Immissionsschutz, da es sich bei der Überwachung bzw. Kontrolle um die Einhaltung vom Luftschadstoffen wie z. B. unverbrannten Kohlenwasserstoffen, Stickstoffoxiden Ruß und Staub handelt.

Die Einhaltung der Emissionswerte von Motoren in mobilen Maschinen und Geräten ist von grundlegender Bedeutung. Nicht konforme Motoren bzw. die Maschinen in denen diese eingebaut sind, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.

Die EU-Marktüberwachungsverordnung und das nationale Marktüberwachungsgesetz sehen neben der aktiven Rolle der Behörden auch die Möglichkeit der Meldung von nichtkonformen Motoren durch Bürger, Nicht-Regierungsorganisationen und andere öffentlich-rechtliche Stellen vor. Diese können ihre Kenntnisse über die vermutete Nichtkonformität der für die Marktüberwachung zuständigen Stelle melden. Dies ist für ganz Bayern die Regierung von Niederbayern. Ein bestimmtes Formerfordernis für diese Meldung besteht nicht.

Es müssen der Händler und/oder Hersteller des Geräts genannt werden und ggf. die mit diesem Gerät verbundenen Emissionsprobleme.

Verfahrensablauf

Bei Bestehen eines Verdachts einer Nichtkonformität kann die Regierung von Niederbayern informiert werden. Diese entscheidet dann nach Prüfung über die Meldung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

3 Tage und ggf. auch deutlich länger (je nach Aufwand für Recherche und Nachverfolgung)

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Fotoaufnahmen der mobilen Maschine/des mobilen Geräts und des darin verbauten Verbrennungsmotors bzw. deren Kennzeichnung (Typenschilder)
  • ggf. Links zu entsprechenden Verkaufsangeboten im Internet

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefonnummer +49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024